Anmeldung MedienpartnerSupport2022-01-08T12:16:32+01:00 KooperationsvertragIhre Anmeldung als Medienpartner Name(erforderlich) Vorname Nachname Firma / Medium / Marke Anschrift für Gutschriften(erforderlich) Anschrift Anschrift Zusatz Ort PLZ AfghanistanAlbanienAlgerienAmerikanisch-SamoaAmerikanische JungferninselnAndorraAngolaAnguillaAntarktisAntigua und BarbudaArgentinienArmenienArubaAserbaidschanAustralienBahamasBahrainBangladeshBarbadosBelgienBelizeBeninBermudaBhutanBolivienBosnien und HerzegowinaBotswanaBouvetinselBrasilienBritische JungferninselnBritisches Territorium im Indischen OzeanBrunei DarussalamBulgarienBurkina FasoBurundiCaymen InselnChileChinaCookinselnCosta RicaCuraçaoCôte d'IvoireDemokratische Volksrepublik LaosDeutschlandDjiboutiDominicaDominikanische RepublikDänemarkEcuadorEl SalvadorEritreaEstlandEswatiniFalklandinselnFidschiFinnlandFrankreichFranzösisch-GuayanaFranzösisch-PolynesienFranzösische Süd- und AntarktisgebieteFutuna (Wallis und Futuna)Färöer-InselnGabunGambiaGeorgiaGhanaGibraltarGrenadaGriechenlandGroßbritannienGrönlandGuadeloupeGuamGuatemalaGuernseyGuineaGuinea-BissauGuyanaHaitiHeard und McDonaldinselnHeiliger StuhlHondurasHongkongIndienIndonesienIrakIranIrlandIslandIsle of ManIsraelItalienJamaikaJapanJemenJerseyJordanienKambodschaKamerunKanadaKap VerdeKaribische NiederlandeKasachstanKatarKeniaKirgistanKiribatiKokosinselnKolumbienKomorenKongoKongo, Demokratische Republik desKorea. Demokratische VolksrepublikKroatienKubaKuwaitLesothoLettlandLibanonLiberiaLibyenLiechtensteinLitauenLuxemburgMacauMadagaskarMalawiMalaysiaMaledivenMaliMaltaMarokkoMarshall-InselnMartiniqueMauretanienMauritiusMayotteMexikoMikronesienMoldawienMonacoMongoleiMontenegroMontserratMosambikMyanmarNamibiaNauruNepalNeukaledonienNeuseelandNicaraguaNiederlandeNigerNigeriaNiueNordmazedonienNorfolkinselNorwegenNördliche MarianenOmanOsttimorPakistanPalauPalästina, BundesstaatPanamaPapua Neu GuineaParaguayPeruPhilippinenPitcairninselnPolenPortugalPuerto RicoRuandaRumänienRussische FöderationRéunionSaint-BarthélemySaint-Pierre und MiquelonSalomonenSambiaSamoaSan MarinoSaudi-ArabienSchwedenSchweizSenegalSerbienSeychellenSierra LeoneSimbabweSingapurSint MaartenSlovenienSlowakeiSomaliaSpanienSri LankaSt. Helena, Ascension und Tristan da CunhaSt. Kitts und NevisSt. LuciaSt. MartinSt. Vincent und die GrenadinenSudanSurinamSvalbard und Jan MayenSyrien, Arabische RepublikSão Tomé und PríncipeSüdafrikaSüdgeorgien und die Südlichen SandwichinselnSüdkoreaSüdsudanTadschikistanTaiwanTansania, Vereinte RepublikThailandTogoTokelauTongaTrinidad und TobagoTschadTschechienTunesienTurkmenistanTurks- und CaicosinselnTuvaluTürkeiU.S.A.US Minor Outlying IslandsUgandaUkraineUngarnUruguayUsbekistanVanuatuVenezuelaVereinigte Arabische EmirateVietnamWeihnachtsinselWeißrusslandWestsaharaZentralafrikanische RepublikZypernÄgyptenÄquatorial GuineaÄthopienÅlandinselnÖsterreich Land Ich bin als Unternehmer Umsatzsteuerabzugsberechtigt(erforderlich) ja Nein Ihre USt-IdNr. TelefonE-Mail(erforderlich) Website Video-Kanal Facebook Instagram Telegram Online-WerbeanzeigenFolgende Anzeigenformate werde ich auf meiner angegebenen Webseite einbinden und verbindlich als Werbefläche für das Werbenetzwerk zur Verfügung stellen. Superbanner: 728×90 Banner: 468×180 Info Banner: 468x60 Poster: 300×250 Big Poster: 300×600 Skyscraper: 160x600 Online-Werbeanzeigen / DatenschutzFür das Targeting der Online-Anzeigen müssen Daten ausgewertet werden. Für diesen Zweck benötigen wir einen gemeinsamen Vertag zur Joint-Control. Polifakt legt einen Mustervertrag vor. Ich verpflichte mich zum Abschluss eines gemeinsamen Joint-Control-Vertrages. Beide Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, die Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen" (§ 126 Abs. 3 BGB). Video-AnzeigenIch beitreibe einen oder mehrere Videokanäle und bin bereit, auf die Kanälen Videoanzeigen zu veröffentlichen Instream Videos - vom Werbekunden zugelieferte Videos in meine Videobeiträge integriert Influencer-WerbungIch bin Influencer und bin bereit folgende Werbebausteine anzubieten Telegram Anzeigen Social-Media Stories - individuell Social-Media Stories - fertig zugeliefert Video Sponsoren Video Placements Einwilligung Regelkatalog für Influencer WerbungDie Influencer im ADSPECT-Netzwerk verpflichten sich, nach folgenden Regeln zu arbeiten: - Die Anzeigen werden zu den avisierten Zeiten platziert - Innerhalb einer Stunde wird maximal eine Anzeige bzw. Story platziert - 15 Minuten nach der Platzierung einer Anzeige wird kein sonstiger Post oder keine Story erscheinen - Konkurrenzsituationen bei Werbenden werden vermieden - Influencer nehmen keinen direkten Kontakt mit den Werbetreibenden auf - Influencer distanzieren sich auch im Nachhinein nicht von Werbekunden - Anzeigen und Anzeigentexte dürfen nicht verändert oder ergänzt werden - Bei Videoanzeigen wird je 10 Min. maximal ein Video integriert Ich habe den Regelkatalog gelesen und verstanden. Ich stimme dem Regelkatalog zu und werde ihn umsetzen.Print-AnzeigenIch bin Herausgeber einer oder mehrerer Printmagazine oder Zeitungen und möchte die Anzeigenbuchung über das Adspect anbieten Printanzeigen in verschiedenen Formaten - der Werbekunde liefert fertige Druckdaten nach Mediadaten Einwilligung politische Werbung Ja, ich akzeptiere politische Werbung auf meinen MedienkanälenSie können sich für oder gegen politische Werbung entscheiden. Wir sortieren Sie dann in die entsprechende Gruppe ein. Die Entscheidung gilt global. Unter „politische Werbung“ fallen Anzeigen von Parteien, Stiftungen, Verbänden, Parteigliederungen und Mandatsträger. Die Einwilligung oder Ablehnung kann jederzeit widerrufen werden.ADSPECT Netzwerkbewerbung ohne Abrechnung(erforderlich) Ich nehme zur Kenntnis, dass die Netzwerkwerbung nicht in die Abrechnung einfließtEinwilligung Grundlagen unserer Zusammenarbeit(erforderlich)Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher der Polifakt GmbH Präambel Gegenstand des Unternehmens der Polifakt GmbH (nachfolgend „Polifakt“) ist der Ein- und Verkauf von Medialeistungen, insbesondere von Online-Werbung. Polifakt ermöglicht ihren Kunden Werbemittel auf den Webseiten der Partner von Polifakt zu bewerben und so den Adressatenkreis der jeweiligen Werbekampagne zu vergrößern, indem die Kunden entgeltlich am Netzwerk von Polifakt teilnehmen. 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Polifakt und deren Partnern. 1.2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Partners gelten ausnahmsweise nur dann, soweit Polifakt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich und im Einzelfall zugestimmt hat. 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Partner und Polifakt. Sie stehen dem Partner unter adspect.de in der jeweils gültigen Fassung als download zur Verfügung. 2. Partner von ADSPECT by Polifakt 2.1. Partner von Polifakt in diesem Sinne sind Publisher, Betreiber von Webseiten, Influencer und Vermarkter. 2.2. Publisher allgemein sind solche Partner von Polifakt, die sowohl Betreiber von Webseiten, als auch Influencer und Vermarkter sein können. 2.3. Betreiber von Websiten sind solche Partner von Polifakt, die Polifakt eigene Werbeflächen im Internet zur Verfügung stellen. 2.4. Influencer und Vermarkter sind solche Partner von Polifakt, welche die Betreiber von Websiten und Social-Media-Kanälen im Geschäftsverkehr vertreten. 3. Vetragsgegenstand 3.1. Um Werbeanzeigen ihrer Kunden zu bewerben bucht Polifakt Werbeflächen auf den Websites der Partner. Werbeflächen sind als Anzeige ausgewiesene Flächen auf Websites, Apps oder sonstigen zur Online-Vermarktung geeigneten Flächen im Internet. Werbeanzeigen sind die von Polifakt vermittelten Inhalte von deren Kunden (Werbetreibenden), mit denen diese Flächen beim Partner befüllt werden. Nach Erscheinen der Werbeanzeigen auf den Websites der Partner analysiert Polifakt das Verhalten der Besucher der Partner-Websites, um solche Werbeanzeigen in den jeweiligen Webeflächen erscheinen zu lassen, die dem Verhalten des Besuchers entsprechen und so die Werbeanzeigen des Kunden in den Fokus des Besuchers rücken. Für die Zurverfügungstellung der gebuchten Werbeflächen erhält der Partner von Polifakt eine Vergütung, wie unter 8. vereinbart. 3.2. Polifakt vermittelt keinerlei Vertrags- oder Rechtsbeziehungen zwischen seinen Kunden und dem Partner oder sonstigen Dritten. Polifakt handelt ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Polifakt räumt dem Partner zur Kontrolle der Statistiken der Werbeflächen den Zugang zu Platform von Polifakt ein. Dort kann der Partner Basiseinstellungen vornehmen, um die zu schaltenden Werbeanzeigen im Einklang mit seiner Website zu halten. 4. Vertragsdauer und Kündigung 4.1. Verträge zwischen Polifakt und dem Partner werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4.2. Der Partner kann ordentlich mit einer Frist von 1 Woche kündigen. Die Kündigung wird wirksam, wenn der Partner Polifakt die gebuchten Werbeflächen nicht weiter zur Verfügung stellt und die Kündigung Polifakt 1 Woche vorher zugegangen ist. Mit der Kündigung sind sämtliche Inhalte von Polifakt bzw. deren Kunden auf der Werbefläche des Partners von diesem zu löschen. 4.3. Polifakt kann die Verträge ordentlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. 4.4. Von dieser Regelung bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch der Verstoß gegen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 5. Haftungsfreistellung 5.1. Bei einer Rechtsverletzung durch den Partner von Rechten Dritter, aufgrund Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, sonstige rechtliche Bestimmungen oder dem Partner obliegender Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Partner, Polifakt von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei zu stellen. Dies schließt insbesondere Polifakt hieraus resultierende Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, ein. 5.2. Bei einer Rechtsverletzung durch den Partner von Rechten Dritter, aufgrund Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, sonstige rechtliche Bestimmungen oder dem Partner obliegender Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Partner, Polifakt von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei zu stellen. Dies schließt insbesondere Polifakt hieraus resultierende Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, ein. 6. Pflichten und Zusicherungen von Polifakt 6.1. Polifakt gewährleistet den Betrieb des Polifakt-Portals und übernimmt die Wartung und Aktualisierung der zur Gewährleistung des Betriebs notwendigen Komponenten. Hilfestellung zur Verwendung des Systems erfolgt während der Geschäftszeiten von Polifakt montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr per Email oder Telefon. 6.2. Polifakt sichert dem Partner eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Systems von mindestens 99% zu. Im Falle einer geplanten Ausfallzeit von durchgängig mehr als drei Stunden wird Polifakt den Partner ohne schuldhaftes Zögern informieren. 7. Pflichten und Zusicherungen des Partners 7.1. Der Partner verpflichtet sich, von Polifakt übermittelte Inhalte, Layouts und Programmiercodes ohne schriftliche Zustimmung durch Polifakt in keinster Weise zu verändern oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. 7.2. Sämtliche dem Partner von Polifakt übermittelten Inhalte, Layouts und Programmiercodes dürfen nur auf den vereinbarten Werbeumfeldern genutzt werden. Als Werbeumfeld in diesem Sinne ist die jede Webseite, App oder sonstige Fläche zu sehen, auf denen der Partner Polifakt Werbeflächen zur Verfügung stellt. 7.3. Der Partner versichert gegenüber Polifakt, dass die Werbeumfelder, auf denen die gebuchten Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig redaktionell gewartet werden, über ein den gesetzlichen Vorgaben genügendes Impressum verfügen sowie unter sämtlichen gängigen Browsern darstellbar sind. 7.4. Der Partner versichert gegenüber Polifakt, dass die angegebenen Werbeumfelder keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden, erotischen, pornografischen, volksverhetzenden, enschenverachtenden, vom deutschen Werberat beanstandeten oder sonstige rechtswidrige Inhalte oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweisen. 7.5. Der Partner versichert gegenüber Polifakt, über die zur Verfügung gestellten Werbeflächen frei von Rechten Dritter zu verfügen und/oder diese vermarkten zu dürfen. 7.6. Der Partner versichert gegenüber Polifakt, dass die Zieladresse des Werbetreibenden dem Kunden durch Anklicken der auf der Werbefläche dargestellten Werbeanzeige angezeigt wird und für den Kunden erreichbar ist. 7.7. Mit Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Partner, sämtliche von Polifakt auf der gebuchten Werbefläche geschalteten Werbungen, Layouts und Programmiercodes unverzüglich zu löschen. 8. Sanktionen 8.1. Es ist dem Partner untersagt, auf den Polifakt zur Verfügung gestellten Werbeflächen selber, durch Dritte oder durch automatisierte Programme Klicks zu erzeugen, um die Anzahl der Klicks zu steigern. Solche künstlich erzeugten Klicks sind unzulässig. Eine Unzulässigkeit wird bereits dann vermutet, wenn eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Klicks oder Einblendungen auf IP-Adressen oder Computer, die vom Partner bedient werden, zurück zu führen sind oder zu Zeiten, in denen erfahrungsgemäß nur wenige Klicks erfolgen, eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Klicks erfolgt. Darüber hinaus, wenn Dritte durch Zahlung von Geldbeträgen, durch Versprechen von sonstigen Vorteilen oder Vorspiegeln falscher Tatsachen durch den Partner oder von diesem Beauftragte dazu bewegt werden, Klicks auf den Werbeflächen zu erzeugen. Der Partner kann sich jedoch durch den Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft, von der Vermutung der unzulässigen Erzeugung von Klicks entlasten. 8.2. Für den Fall des Verstoßes gegen eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten oder Zusicherungen des Partners, ist Polifakt berechtigt, die geschalteten Werbungen unverzüglich zu sperren oder, bis zur Klärung des Sachverhaltes, zurückzuhalten. In diesem Fall entfällt der Anspruch des Partners auf Vergütung der gebuchten Werbefläche und Polifakt steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. 8.3. Das Recht von Polifakt zur außerordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Partner den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. 9. Vergütung & Abrechnung 9.1. Soweit Polifakt mit den vom Partner zur Verfügung gestellten Online-Werbeflächen Umsatz generiert, erhält der Partner von Polifakt hierfür eine Vergütung in Höhe von 70% des auf der jeweiligen Werbefläche erzielten Nettoumsatzes, nach Abzug der auf die jeweilige Werbung anfallenden Vermarktungskosten zzgl. eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Bei Printanzeigen behält sich Polifakt eine Agenturprovision in Höhe von 15% des Nettobetrags ein. 9.2. Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich auf Basis der von Polifakt im Monats-Reporting ausgewiesenen Werte und wird dem Partner jeweils bis zum 15. des Folgemonats zur Verfügung gestellt. Einwände gegen die Abrechnung hat der Partner innerhalb von 14 Tagen nach Zurverfügungstellung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt. 9.3. Die Auszahlung der Abrechnung ist von Polifakt innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der Abrechnung beim Partner an diesen anzuweisen. Alternativ kann der Partner nach Zugang der Abrechnung eine Rechnung erstellen, welche binnen 21 Arbeitstagen durch Polifakt nach Zugang anzuweisen ist. 9.4. Im Falle der Vertragsbeendigung ist die Schlussabrechnung bis zum 15. des Folgemonats, in welchem der Vertrag sein Ende gefunden hat, durch Polifakt zu erstellen und der sich hieraus ergebende Betrag bis zum 30. des Folgemonats an den Partner anzuweisen. 10. Vertraulichkeit 10.1. Polifakt und der Partner vereinbaren, den Inhalt der zwischen ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarung, insbesondere die Preise und Konditionen, streng vertraulich und unter Verschwiegenheit zu behandeln. Eine Ausnahme hiervon gilt für den Fall als vereinbart, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Ebenso wenn Polifakt entsprechend dieser Bedingungen berechtigt ist, Dritte zur Erfüllung des Auftrages einzuschalten sowie den Inhalt des Auftrages verbundenen Unternehmen gemäß den §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen. 11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 11.1. Polifakt kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bestehende Verträge bleiben wirksam, wenn die Änderungen der AGB seitens Polifakt mindestens einen Monat vorab gegenüber dem Partner angezeigt werden. Dem Partner steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Textform ausgeübt werden muss. 12. Schlussbestimmungen 12.1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, sofern sie auf derselben Angelegenheit beruhen. 12.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. 12.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Polifakt, derzeit Berlin. Januar 2022 Dem Koorperationsvertrag mit ADSPECT by Polifakt GmbH stimme ich zuCommentsDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden. PDF-DOWNLOAD: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher der Polifakt GmbH